Das Wichtigste vorweg:
Das Überspielen von audio-visuellen Medien des Kreismedienzentrums
auf andere Bild- oder Tonträger ist aus urheberrechtlichen Gründen
nicht gestattet.
Gebühren: Der Verleih von Medien des Kreismedienzentrums erfolgt
an jene Bildungseinrichtungen und anerkannte Organisationen der Jugend-
und Erwachsenenbildung kostenlos, die im Landkreis Lüneburg ansässig sind.
Der Verleih technischer Geräte ist in einer Gebührenordnung
gesondert geregelt.
Leihfrist:
Die Leihfrist/Mietfrist für Medien eine Woche. Individuelle Absprachen bzw. Verlängerungen sind möglich.
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Rückgabe:
Das Rückgabedatum der entliehenen Medien oder technischen Geräte bezeichnet
den spätest möglichen Eingang im Kreismedienzentrum.
Schüler und Studierende: Die Ausgabe audio-visueller Medien
an Schüler und Studierende erfolgt nur gegen eine schriftliche Vollmacht
der jeweiligen Institution.
Die detaillierten Verleihbedingungen finden Sie hier...
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